§14-konforme Gutschriften: Was Affiliate-Programme wissen müssen
Wer Partner auszahlt, stellt im Steuersinn Gutschriften aus. Was §14 UStG verlangt — und wie du es dir vom System abnehmen lässt.
von Benjamin Oestreich

Wenn du einen Partner für einen vermittelten Verkauf bezahlst, rechnet nicht der Partner dir eine Rechnung — du stellst ihm eine Gutschrift aus. Steuerlich ist das eine Rechnung im Sinne des §14 UStG. Und die muss bestimmte Pflichtangaben enthalten.
Was auf eine Gutschrift gehört
- Vollständiger Name & Anschrift von dir und dem Partner
- Deine Steuernummer oder USt-IdNr.
- Ausstellungsdatum und fortlaufende Nummer
- Leistungsbeschreibung (welcher Zeitraum, welche Vermittlung)
- Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag — oder ein Hinweis auf §19 (Kleinunternehmer)
- Das Wort „Gutschrift"
Der Stolperstein: der Einzelnachweis
Eine Pauschalsumme „Provision Juni: 312,40 €" reicht oft nicht. Sauber ist ein Einzeltransaktionsnachweis — welche Verkäufe, welche Beträge. Genau hier wird Excel zur Nachtschicht.
Kleinunternehmer korrekt behandeln
Ist dein Partner Kleinunternehmer nach §19, weist du keine Umsatzsteuer aus, sondern den entsprechenden Hinweis. Mischst du das, fällt es spätestens bei der Prüfung auf.
So macht es PartnerDesk
Gutschrift-PDF mit Einzelnachweis, anonymisierten Referenzen und automatischem §19-Handling — auf Knopfdruck, für alle Partner gleichzeitig.